Wichtiger Hinweis für eingetragene Gemeindemitglieder, die in Deutschland ihr Gehalt beziehen

In vielen Evangelischen Landeskirchen der EKD (wie z.Bsp. in der Landeskirche Hessen-Nassau (EKHN)) ist es möglich, den in Singapur gezahlten Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde dem Kirchensteuerbetrag in Deutschland anrechnen zu lassen und rückerstattet zu bekommen. Sofern ein Kirchenmitglied sich aus beruflichen Gründen mehr als sechs Monate im Ausland aufhält, seinen Wohnsitz in Deutschland  beibehält und dort weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig ist, können ihm im Ausland am Ort seines Aufenthaltes an die dortige evangelische Gemeinde geleistete laufende Beiträge auf die im Inland gezahlte Kirchensteuer auf Antrag angerechnet (erstattet) werden.

Wenn Ihr Einkommenssteuerbescheid vorliegt, ist auch der Betrag der gezahlten Kirchensteuer festgestellt und Sie können mit diesem Bescheid und einer entsprechenden Bescheinigung Ihrer Gemeinde (einfach im > Pfarrbüro anfragen) über die in diesem Zeitraum gezahlten Mitgliedsbeiträge bei Ihrer Landeskirche eine Erstattung beantragen. Die Anrechnung kann bis zur Höhe der geleisteten Beiträge höchstens bis zur Höhe der gezahlten Kirchensteuer erfolgen. Die Anrechnung von Spenden ist dann ausgeschlossen.

> Email an unser Pfarrbüro zur Beantragung der Bescheinigung
> Muster-Antrag zur Rückerstattung
> Adressenliste der Steuerreferate der Gliedkirchen (EKD)